
Pflegeberatung nach
§ 37.3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche durchzuführen.
Diese dienen der Sicherstellung der Pflegequalität und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.
Inhalte der Beratung:
Tipps zur besseren Pflege
Empfehlungen für Hilfsmittel & Entlastungsangebote
Überprüfung der Pflegesituation
Häufigkeit:
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
Pflegegrad 1: freiwillig
💡 Wichtig: Ohne Beratung kann das Pflegegeld gekürzt werden!